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Sozialrecht | Kein erneuter Anspruch auf Insolvenzgeld bei andauernder Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei einem Insolvenzereignis (hier: Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers) für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben (§ 165 Abs. 1 SGB III). Ein neues Insolvenzereignis in diesem Sinne tritt jedoch nicht ein [i]Zur Insolvenzgeldumlage und GKV-Monatsmeldung Marburger, NWB 1/2012 S. 53, solange die Zahlungsunfähigkeit andauert, die bereits früher zu einer Insolvenzeröffnung führte. Von andauernder Zahlungsunfähigkeit ist so lange auszugehen, wie der Schuldner wegen eines nicht nur vorübergehenden Mangels an Zahlungsmitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin aufgrund eines Insolvenzverfahrens ihrer Arbeitgeberin im Jahr 2...