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BFH 21.8.2012 IX R 21/11, NWB 51/2012 S. 4132

Einkommensteuer | Schadenersatzzahlungen wegen Zwangsversteigerung im Rahmen einer nachfolgenden Vermietung

Schadenersatzzahlungen, die nicht durch die Gebrauchsüberlassung des Mietobjekts, sondern durch deren Verhinderung und vorzeitige Beendigung infolge Zwangsversteigerung veranlasst sind, sind nach dem nicht als Werbungskosten im Rahmen der (lukrativeren) Vermietung des Objekts nach der Zwangsversteigerung abziehbar.