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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1404

Änderung der Düsseldorfer Tabelle ab 2013 – höherer Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Für [i]Düsseldorfer Tabelle Stand 1. 1. 2013 NWB HAAAB-05495Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, steigt ab dem 1. 1. 2013 der notwendige Selbstbehalt von 950 ? auf 1.000 ?, für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete beträgt er dann 800 ?. Mit dieser Anpassung wird die Erhöhung der SGB-II-Sätze (sog. Hartz IV) zum berücksichtigt. Außerdem werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern angehoben:


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Unterhaltspflicht gegenüber
Selbstbehalt bisher
Selbstbehalt ab 2013
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig
950 ?
1.000 ?
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig
770 ?
800 ?
Anderen volljährigen Kindern
1.150 ?
1.200 ?
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes
1.050 ?
1.100 ?
Eltern
1.500 ?
1.600 ?

Die Beträge für den Kindesunterhalt werden 2013 nicht steigen, da sich dieser nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet, der 2013 nicht angehoben wird.

Die „Düsseldorfer Tabelle” wird vom OLG Düss...