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Anwendungsbereich der Mediation in Erbangelegenheiten
Mediationsgesetz eröffnet neue Beratungsansätze
Nachdem Mediation seit vielen Jahren im Familienrecht sehr erfolgreich etabliert ist, wird nun immer häufiger die Anwendung dieser Beratungsleistung auch im Kontext von Erbangelegenheiten diskutiert. Auf den ersten Blick scheint dies der gesetzlich normierten Erbfolge entgegenzustehen die – vom „letzten Willen” ausgehend – eine absolute Bindungswirkung entfaltet. Tatsächlich bietet eine fachlich fundierte Mediation eine Vielfalt von Tools, die bei Regelungen von Erbsachen und bei Erbauseinandersetzungen sehr wirksam eingesetzt werden können.
I. Inkrafttreten des Mediationsgesetzes
[i]Inkrafttreten des Mediationsgesetzes am 26. 7. 2012„Mediationsgesetz und kein Ende” war man versucht zu formulieren, nachdem das einstimmig im Bundestag beschlossene Mediationsgesetz am nicht die Zustimmung des Bundesrats gefunden hatte und der Vermittlungsausschuss angerufen wurde. Im Kern ging es dabei um einen einzigen Punkt, die sog. Richtermediation, die vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags „abgeschafft” wurde, aber von einer Mehrheit der Länder favorisiert wird. In der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am wurde ein Kompromiss erzielt, in dem weiterhin die gerichtsinterne Streit...BGBl 2012 I S. 1577