NWB Kommentar Bilanzierung
4. Aufl. 2013
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§ 274a Größenabhängige Erleichterungen
I. Anwendungsbereich
1Die Erleichterungen betreffen kleine Kapital- und Kap. & Co.-Gesellschaften nach Maßgabe des Größenrasters in § 267 HGB (→ § 267 Rz. 14). Dieses Wahlrecht ist stetig (→ § 265 Rz. 6) auszuüben.
II. Die Einzelvorschriften
2Auf die Erstellung eines Anlagegitters nach § 268 Abs. 2 HGB (→ § 268 Rz. 85 ff.) kann verzichtet werden. Wenn durch Überschreiten der Größenklasse die Erstellung zur Pflicht wird, sollen nach h. M. die bis dahin aufgelaufenen Buchwerte des Anlagevermögens als fiktive Anschaffungs-/Herstellungskosten in das Rechenwerk eingeführt werden dürfen. Dies wird aus einer Analogie zu Art. 24 Abs. 6 EGHGB bzw. Art. 48 Abs. 5 EGHGB abgeleitet.
U. E. ist dieser Analogieschluss nicht zwingend: Art. 24 Abs. 6 EGHGB geht von der Situation beim Übergang auf das neue Rechnungslegungssystem durch das BiRiLiG Ende 1985 aus. Damals war der sog. Brutto-Anlagespiegel in Deutschland unüblich. Der damals gebräuchliche Netto-Anlagespiegel enthielt systematisch die Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht, weshalb nach dem Gesetzeswortlaut diese Rechengröße u. U. nur schwer zu beschaffen waren. Dieses Faktum hat sich seitdem völlig verändert. Nun liegen bei ordnungsmäßiger Anlagebuchführung die Anschaffungs-/Herstellun...