Arbeitshilfe Juli 2014

Berücksichtigung von deutschem Elterngeld und Kindergeld als gleichartige Familienleistungen für die Berechnung eines im Beschäftigungsstaat zu zahlenden Unterschiedsbetrags

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Sind bei der Berechnung des gemäß Art. 1 Buchst. u Ziff. i, Art. 4 Abs. 1 Buchst. h und Art. 76 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zuwandern und abwandern, in geänderter Fassung sowie Art. 10 (Abs. 1) Buchst. b Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 eventuell von der zuständigen Stelle des Beschäftigungsstaats zu zahlenden Unterschiedsbetrags sämtliche an die Familie des Wanderarbeitnehmers im Wohnortstaat gezahlte Leistungen, im vorliegenden Fall das nach dem deutschen Recht vorgesehene Elterngeld und Kindergeld, als gleichartige Familienleistungen zu berücksichtigen?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-24347