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Abgabenordnung | Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch Bescheid
Der Anspruch auf Rückgewähr in anfechtbarer Weise geleisteter Steuern nach § 143 Abs. 1 InsO ist nach dem kein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. des § 37 Abs. 1 AO, sondern ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch. Es ist daher ernstlich zweifelhaft, ob das auf einen solchen Anspruch Geleistete mithilfe eines hoheitlich ergehenden Bescheids zurückgefordert werden kann.