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Mietrecht | (Un-)Wirksamkeit der Abwälzung von Betriebskosten auf den Geschäftsraummieter
Auch die Formularklauseln in Geschäftsraummietverträgen unterliegen i. d. R. einer Inhaltskontrolle, die dazu führt, dass Bestimmungen unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, entweder weil sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB – Transparenzgebot) oder weil sie vom gesetzlichen Regelungsmodell zu stark abweichen (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der BGH hat diese Kriterien auf die Abwälzung von Betriebskosten auf einen Geschäftsraummieter in einem Nahversorgungszentrum [i]infoCenter „Betriebskosten” NWB DAAAA-41699 angewandt und kommt zu folgenden Ergebnissen: (1) Eine Übertragung von Kosten für „Versicherungen” ist mangels Transparenz unwirk-sam, weil sie dem Mieter keine Anhaltspunkte zur Abschätzung der möglichen Versicherungskosten gibt. (2) Gleiches gilt für die Übertragung nicht weiter aufgeschlüsselter ...