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BFH 22.8.2012 X R 21/09, BBK 23/2012 S. 1064

Steuerrecht | Vorlagebeschluss des BFH: Ansparrücklage bei geplanter Einbringung des Betriebs zu Buchwerten?

Der X. Senat des BFH hat den Großen Senat des BFH zur Klärung der folgenden Rechtsfrage angerufen: Ist eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. bei einem Einzelunternehmen zulässig, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung der Rücklage bereits feststeht, dass das Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht wird?

[i]Im Streitfall Geltendmachung der Rücklage erst nach Beginn der EinbringungIm Streitfall beschloss ein Einzelunternehmer im März 2004 die Einbringung seines Betriebs zu Buchwerten in eine GmbH, deren Alleingesellschafter er war. Im Juni 2004 machte er in seiner Steuererklärung für 2003 eine Ansparrücklage für das Einzelunternehmen geltend.

[i]Bei Einbringung zu Buchwerten liegt Gesamtrechtsnachfolge vorDer X. Senat hält die Ansparrücklage für zulässig, weil der Betrieb unverändert fortgeführt wird. Denn die aufnehmende GmbH gilt bei einer Einbringung zu Buchwerten als Gesamtrechtsnachfolger des ...