BBK Nr. 23 vom Seite 1057

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Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

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Checkliste für die ordnungsgemäße Kassenführung

[i]Wähnert, Untersuchungsgrundsatz versus Mitwirkungsverpflichtung, BBK 7/2012 S. 317 NWB TAAAE-05991 Betriebsprüfer widmen sich verstärkt der Frage, ob die Kassenführung ordnungsgemäß ist. In Branchen wie der Gastronomie prüfen sie etwa die Kassensturzfähigkeit seit Anfang des Jahres auch im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau morgens um fünf Uhr. Dem Vernehmen nach ist die Zahl ordnungsgemäßer Kassenführungen bisher eher übersichtlich. Zuschätzungen zu den erklärten Umsätzen in Höhe von bis zu 10 % sind dann möglich. Und eine fehlerhafte Kasse kann sogar eine „neue Tatsache” sein, wie VRiFG Bernd Rätke und BBK-Herausgeber in Steuerrecht aktuell auf Seite 1062 schreibt.

Vor ziemlich genau zwei Jahren hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung neu formuliert. In Branchen mit einem hohen Anteil an Bargeschäften sind seitdem die Unternehmen, ihre Berater sowie die Kassenhersteller und Kassenaufsteller gefordert zu prüfen, ob die neuen Anforderungen erfüllt sind. Vielfach gehen alle Beteiligten davon aus, dass sich bis zum Ende der Übergangs-regelung 2016 „nichts ändert”. Dass dies ein womöglich teurer Trugschluss sein könnte, zeigt Dipl-Finanzwirt Tobias Teutemacher in seinem Schwerpunkt-Beitrag ab Seite 1073. Seine „Checkliste für die Kassenführung” ermöglicht es jedem Berater oder Unternehmer systematisch zu prüfen, wo in der Kassenführung Schwachstellen lauern.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2012 Seite 1057
NWB OAAAE-23901