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Keine letztwillige Verfügung ohne begleitende Regelungen
Patientenverfügung – Organspende – Bestattungs- anordnung
„Warum sagt einem keiner, dass Anwälte das auch können?” Diese in völliger Fassungslosigkeit gestellte Frage der Teilnehmerin eines Vortrags, der sich mit den im Rahmen einer letztwilligen Verfügung einhergehenden Regelungen beschäftigte, war der äußere Anlass zu dem nachfolgenden Beitrag. Die Frage stellt sich sinngemäß auch für Beratergruppen anderer Professionen, die in der Nachfolgegestaltung tätig sind. Es soll aufgezeigt werden, dass sich eine sachgerechte Nachfolgeplanung nicht auf die Gestaltung letztwilliger Verfügungen und gegebenenfalls Vorsorgevollmachten beschränken darf, sondern auch die individuelle persönliche Lebensgestaltung mit umfassen und in diesem Zusammenhang nach individuellen und praxistauglichen Regelungen gesucht werden muss.
I. Der Wunsch nach Kontrolle
1. Was bewegt die Menschen am Lebensende?
Vortragsveranstaltungen, zumal wenn sie – wie zumeist von gemeinnützigen Organisationen – für die Teilnehmer kostenlos angeboten werden, erfreuen sich regelmäßig hohen Zuspruchs. Lässt man die Teilnehmer entscheiden, was für sie wichtiger ist, dann stellt man sehr schnell fest, dass das Vermögen, also die Frage nach der Gestaltun...