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IWB 22/2012 S. 813

Malta | Steuervergünstigung für ausländische Ruheständler

[i]Sonderregeln für Pensionäre unter http://justiceservices.gov.mt/DownloadDocument.aspx?app=lom&itemid=11939&l=1Am wurden die „Malta Retirement Programme Rules” veröffentlicht, nach denen Alterseinkünfte von ausländischen Ruheständlern, die aus der EU, dem EWR oder der Schweiz nach Malta zugezogen sind unter bestimmten Voraussetzungen nur mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % besteuert werden bzw. eine Mindeststeuer von 7.500 € pro Jahr zu entrichten haben. Voraussetzung ist u. a., dass sich die Person innerhalb von fünf Jahren durchschnittlich 90 Tage in Malta und nicht mehr als 183 Tage im Ausland aufhält. Die Gebühr für die Erlangung einer dafür erforderlichen behördlichen Genehmigung beträgt 2.500 €.