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FG Köln 24.4.2012 2 K 3928/09, IWB 22/2012 S. 811

FG Köln | Kein Schachtelprivileg für eine S-Corporation amerikanischen Rechts nach dem DBA USA 2007

(1) Eine sog. S-Corporation ist nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA USA 2007 n. F. im Jahr 2008 nicht in den USA ansässig, da Art. 4 Abs. 1 Satz 1 DBA USA 2007 n. F. keine dem Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-USA 1989 entsprechende Regelung mehr enthält. (2) Die Abkommensberechtigung einer S-Corporation ergibt sich auch nicht aus Art. 1 Abs. 7 DBA USA 2007 n. F. Anders als Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA USA 1989 fingiert Art. 1 Abs. 7 DBA-USA 2007 n. F. nicht mehr die Ansässigkeit von transparenten Gesellschaften, sondern regelt allgemein, wann Einkünfte und Gewinne von ansässigen Personen Abkommensschutz genießen. (3) Das Schachtelprivileg nach Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a DBA USA 1989 ist gem. Art. XVII Abs. 5 des Änderungsprotokolls vom auf Dividendenzahlungen im Jahr 2008 nicht mehr anwendbar.

Hinweis:

Die Klin. war eine sog. S-Corporation, d. h. eine Kapitalgesellschaft US-amerikanischen Rechts, die für eine transparente Besteuerung [i]S-Corporation ist nun keine abkommensberechtigte Person i. S. des DBA USA mehr optiert hatte und daher in den USA nicht körperschaftsteuerp...