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NWB BB 12/2012 S. 361

Vorläufige Beitragsbemessungsgrenzen und Werte 2013

Auch im kommenden Jahr ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen. Die vorläufigen Zahlen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie in den nachfolgenden Tabellen (Stand: Mitte November 2012):

Weitere Angaben zu Beitragsbemessungsgrenzen finden Sie z. B. unter www.lohn-info.de/sozialversicherungsbeitraege2013.html.


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Beitragsart
Werte*
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz: 15,50 %
Arbeitnehmer: 8,20 %
Arbeitgeber: 7,30 %
Pflegeversicherung (Kinderlose plus 0,25%, die nur vom Arbeitnehmer zu tragen sind)
Allgemeiner Beitragssatz: 2,05 %
Arbeitnehmer: 1,025 %
Arbeitgeber: 1,025 %
Rentenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz: 18,90 %
Arbeitnehmer: 9,45 %
Arbeitgeber: 9,45 %
Arbeitslosenversicherung
Allgeme...