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Steuerschulden des Erblassers im Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten
Der BFH hat entschieden, dass eine Einkommensteuerabschlusszahlung für das Todesjahr eines Erblassers für den Erben als Gesamtrechtsnachfolger eine Nachlassverbindlichkeit darstellt (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG).
In dem entschiedenen Fall sind zwei Schwestern Erben ihrer Eltern geworden. Nachdem die Eltern im Jahr 2004 kurz hintereinander starben, war trotz Vorauszahlungen der Eltern von den Erben eine Einkommensteuernachzahlung zu leisten.
Umstritten war, ob die Einkommensteuer, die erst nach dem Tod der Erblasser mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, noch als Nachlassverbindlichkeit bei der Berechnung der Erbschaftsteuer zu berücksichtigen ist. Der BFH ist der Meinung, dass Einkommensteuerverbindlichkeiten aus dem Todesjahr insgesamt als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Entsch...