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Umsatzsteuer | Sponsoring aus der Sicht des Leistungsempfängers
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Sponsorings aus der Sicht des Zuwendungsempfängers hat das Stellung genommen und ausgeführt, dass mit der bloßen Nennung des Sponsors – ohne besondere Hervorhebung – der Zuwendungsempfänger noch keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbringt.
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen ab dem verwirklichten Sachverhalten anzuwenden.