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NWB Nr. 48 vom Seite 3845

Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung zum 1. 1. 2013

Professor Dr. Andreas Marschner

[i]Erschwerte Lesbarkeit des GesetzesMittels des „Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG)” vom (BGBl 2012 I S. 2246) wurden Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung herbeigeführt, die vor allem Vergünstigungen für Demenzkranke vorsehen. Im Hinblick auf die Verbesserungen, die das Gesetz mit sich gebracht hat, soll zunächst auf zwei Gesichtspunkte allgemeiner Art hingewiesen werden: Zum einen gehen die Verbesserungen nicht mit einer neuen Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs einher, welche aber schon lange überfällig ist (die bisherige Definition berücksichtigt u. a. nicht hinreichend die Belange von Demenzkranken). In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass die Lesbarkeit des SGB XI, welches die soziale Pflegeversicherung gesetzlich regelt, künftig erschwert wird. Viele der Leistungsverbesserungen, die zum in Kraft treten, haben nämlich deshalb ihren Regelungsstandort in „versteckten” Übergangsbestimmungen des SGB XI erhalten, weil der Gesetzgeber einer Neudefinition der Pflegebedürftigkeit ausgewichen ist. [i]Verbesserungen auch in der privaten PflegeversicherungZum anderen werden die Leistungsverbesserungen zwar unmittelbar nur bei solchen Gesetzesbestimmungen angebracht, die sich mit der soz...