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BFH  - VI R 38/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52, BeitrRLUmsG, GG

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für eine --nach einem noch nicht durch einen berufsqualifizierenden Abschluss (Diplomprüfung) beendeten Erststudium-- nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? - Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Im Verfahren erging am an das BVerfG (Az. ). Das Verfahren VI R 38/12 ist durch Beschluss vom ausgesetzt.

Abschluss; Berufsausbildung; Erststudium; Verfassungswidrigkeit; Vertrauensschutz; Werbungskosten

Fundstelle(n):
KAAAE-22696

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