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BFH 18.4.2012 II R 36/10, StuB 22/2012 S. 881

Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung ab dem Kalenderjahr 2008

(1) Die mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2008 erfolgte Neu-regelung des Erlasses von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung verstößt nicht gegen die verfassungs-rechtlichen Anforderungen an Steuergesetze und deren Rückwirkung. (2) In einem auf Erlass von Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist (Bezug: § 13 Abs. 1, § 33 Abs. 1 GrStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG).

Praxishinweise

In der vor 2008 anzuwendenden Fassung von § 33 GrStG war ein teilweiser Erlass der Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie für bebaute Grundstücke bereits bei einer vom Steuerschuldner nicht zu vertretenden Minderung des Rohertrags von mehr als 20 % möglich. Die ...