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BFH 14.12.2011 XI R 5/10, StuB 22/2012 S. 878

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung eines Kantinenbetreibers

(1) Für die Prüfung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist das Gesamtbild aller Umstände im Einzelfall maßgebend. Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur zur Schätzung, soweit sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln. Ob ggf. nur unwesentliche formelle Buchführungsmängel vorliegen, unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung. (2) Eine Schätzung scheidet dann aus, wenn die durch die Fehler der Buchführung verursachten Unklarheiten und Zweifel durch anderweitige zumutbare Ermittlungen beseitigt werden können. (3) Die Schätzungsgrundlagen müssen von der Finanzbehörde so dargelegt werden, dass das zahlenmäßige Ergebnis der Schätzung auf Schlüssigkeit hin kontrolliert werden kann. (4) Das Kassenbuch ist w...