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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 23 | Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz bei Personenbeförderung im Nahverkehr

Der BFH hat den EuGH zur Klärung der Frage aufgerufen, ob die unterschiedliche Besteuerung von Personenbeförderungen mit einem Taxi oder einem Mietwagen europarechtskonform ist. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG unterliegen im Nahverkehr nur die Fahrten eines Taxiunternehmers dem ermäßigten Steuersatz, nicht aber entsprechende Fahrten von Mietwagenunternehmen. Zudem weisen wir Sie kurz auf ein aktuelles BFH-Urteil zur 50-km-Grenze hin.

Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen vorgelegt zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Personennahverkehr.

Frage Nummer Eins lautet: Ist es mit dem EU-Recht vereinbar, dass in Deutschland im Nahverkehr Taxiunternehmer nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz zahlen? Wohingegen für die Beförderung von Personen mit Mietwagen der Regelsteuersatz gilt? Wohlgemerkt geht es um Mietwagenunternehmer, die auch den Fahrer stellen. Nicht um Selbstfahrer. Zudem will der BFH von dem obersten Gericht der EU wissen: Ist es von Bedeutung, ob die Fahrten im Nahverkehr auf der Grundlage von Sondervereinbarungen mit Großkunden ausgeführt werden? Typisches Beispiel: Krankenfahrten, die im Auftrag von Krankenk...