Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Hinzurechnung von Dividenden
Gemäß dem Beschluss des Ersten Senats des ist das rückwirkende Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG für den Erhebungszeitraum 2001 durch § 36 Abs. 4 GewStG a. F. verfassungsgemäß, soweit es den Zeitraum nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses vom betrifft. Soweit hingegen bis einschließlich beschlossene und zugeflossene Vorabausschüttungen erfasst werden, ist dies unvereinbar mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und deshalb verfassungswidrig. Das Vorlageverfahren des FG Münster betrifft die Frage, ob der frühere § 36 Abs. 4 GewStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom (BGBl 2001 I S. 3858) die Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG mit verfassungsrechtlich unzulässiger Rückwirkung bereits für den Erhebungszeitraum 2001 anordnet. Die rückwirkend in Kraft gesetzte Hinzurechnung...