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IWB 21/2012 S. 774

Singapur | Besserer Informationsaustausch mit Deutschland

Deutschland und Singapur sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zur Bewältigung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zu verbessern. Die Finanzminister beider Staaten haben sich darauf geeinigt, den international vereinbarten Standard für den Informationsaustausch in das gemeinsame DBA aufzunehmen. Dieser vereinbarte Standard ermöglicht den Austausch von Informationen zur Verwaltung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts des ersuchenden Staates.

[i]Deutliche Ausweitung des Informationsaustauschs angekündigt Im Einklang mit diesem Standard wird der Umfang des Informationsaustausches erheblich erweitert: Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt. Der Inform...