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EuGH | Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung auch ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass er es der Finanzverwaltung eines Mitgliedstaates nicht verwehrt, die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung davon abhängig zu machen, dass der Lieferer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers mitteilt. Jedoch darf die Steuerbefreiung nicht allein aus dem Grund verweigert werden, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt worden ist, wenn der Lieferer redlicherweise, und nachdem er alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Identifikationsnummer nicht mitteilen kann und er außerdem Angaben macht, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist, der bei dem betreffenden Vorgang als ein solcher gehandelt hat.
1.
Sachverhalt
Der Ent...