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Die Spartenrechnung in der Verrechnungspreispraxis
Wohin mit den Gemeinkosten?
Die transaktionsbezogene Nettomargenmethode ist in der Verrechnungspreispraxis sehr verbreitet und wird mittlerweile von der deutschen Finanzverwaltung – wenn auch nur unter Einschränkungen – anerkannt. Kennzeichnend für diese Verrechnungspreismethode ist der Verwendung von Nettorenditekennzahlen vergleichbarer Unternehmen. Oftmals unterhält das Unternehmen mehrere Geschäftsbereiche. Dann sind die auf die einzelnen Geschäftsbereiche entfallenden Einnahmen und die diesen zuzurechnenden Betriebsausgaben mittels einer Spartenrechnung gesondert zuzuordnen. Problematisch ist dabei vor allem die Verrechnung von Gemeinkosten. Diese Kosten dominieren mittlerweile die Kostenstruktur der Unternehmen und stellen oft mehr als 50 % der Gesamtkosten dar. Umso bedeutsamer ist deren verursachungsgerechte Zuordnung auf die einzelnen Geschäftsbereiche, insbesondere dann, wenn der Nachweis einer funktions- und risikogerechten (Mindest-)Nettorendite für Routinetätigkeiten gelingen soll.
Eine Kurzfassung finden Sie in .
I. Überblick
1. Dokumentationspflicht von Verrechnungspreisen
[i]Dokumentationspflicht von VerrechnungspreissachverhaltenSeit 2003 besteht für Unternehmen, die mit nahestehenden Personen im...