Der optimale Kurzvortrag

7. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69842-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-53697-7

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Der optimale Kurzvortrag (7. Auflage)

Thema 58 Stille Beteiligung, partiarisches Darlehen

Einleitung

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen auch die Einnahmen aus einer stillen Beteiligung an einem Handelsgewerbe sowie aus partiarischen Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Tatsache, dass ein Mitunternehmer Einkünfte aus § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG erzielt, macht es erforderlich, die stille Beteiligung in steuerlicher Hinsicht in eine typische (§ 20 EStG) und eine atypische (§ 15 EStG) stille Beteiligung zu unterteilen.

Einnahmen aus typisch stillen Beteiligungen sowie Gewinne aus der Veräußerung dieser Kapitalanlagen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen ab der Abgeltungsteuer (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 EStG; Steuersatz: 25 %). Ab VZ 2013 ist eine Freistellung (nv-Bescheinigung oder Freistellungsauftrag) im Kapitalertragsteuerverfahren geplant.

Hauptteil

  • partiarisches Darlehen


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Schuldverhältnis:
Darlehensvertrag
Beteiligungsverhältnis:
Beteiligung nur am Gewinn
Kontrollrechte:
kein gesetzliches Kontrollrecht
Rückzahlung:
Anspruch auf Rückzahlung der Darlehenssumme

  • typisch stille Beteiligung/Gesellschaft


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Schuldverhältnis:
Gesellschaftsvertrag
Beteiligungsverhältnis:
je nach Vertrag: Beteiligung nur am Gewinn oder am Gewinn und am Verlust
Kontrollrechte:
gesetzliche Einsichts- und Kontrollrechte
Rückzahlu...

Der optimale Kurzvortrag

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