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FG Berlin 09.08.2012 5 K 5202/10, NWB 46/2012 S. 3677

Umsatzsteuer | Steuersatz für Club- und Feuerwerksveranstaltungen

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen die Umsätze der Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte, konzertähnliche Veranstaltungen und Museen dem ermäßigten Steuersatz. Laut Urteilen des sind Eintrittspreise für Feuerwerksveranstaltungen ermäßigt zu besteuern (5 K 5202/10), Clubveranstaltungen von namhaften Disc-Jockeys dagegen nicht (5 K 5226/10). Zur Begründung führte das Finanzgericht aus, dass der künstlerische Charakter von Feuerwerksveranstaltungen, bei denen im Rahmen eines Wettbewerbs verschiedene Darbietungen mit und ohne Musikunterlegung geboten werden, in der jeweils individuellen Choreographie von Feuerwerk und dazu passend abgespielter Musik liege, die eine über das bloße Abbrennen eines Feuerwerks und das Abspielen von Tonträgern hinausgehende kre...