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Sozialversicherungsrechtliche Änderungen bei „Minijobs” zum 1. 1. 2013
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAE-21162Bereits seit langer Zeit liegt die sozialversicherungsrechtliche Minijobgrenze (Grenze für die sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung) bei 400 € monatlich. Mittels des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (vgl. BT-Drucks. 17/10773 und 17/11174) wird nun zum eine Anhebung dieser Grenze auf 450 € vorgenommen. Außerdem wird geregelt, dass bei geringfügiger Entlohnung die Rentenversicherungsfreiheit nicht mehr „automatisch” eintritt, verbunden mit einer Möglichkeit der Befreiung (bisher sog. Opt-in-Regelung). Vielmehr tritt die Rentenversicherungsfreiheit bei geringfügiger Entlohnung nur dann ein, wenn dies vom Arbeitnehmer beantragt wird (sog. Opt-out-Regelung). Was die steuerrechtliche Seite der geringfügig entlohnten Beschäftigung angeht, enthält das neue Gesetz keinerlei Regelungen, d. h. es verbleibt unverändert bei den einschlägigen Steuervergünstigungen. Das Gesetz wir voraussichtlich am 23. 11. 2012 unbeanstandet den Bundesrat passieren.
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Anhebung der Geringsfügigkeitsgrenze
[i]Grds. nur Anhebung eines GrenzwertsDie Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze greift im Grundsatz nicht in die Str...