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Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Bildungsleistungen – heute wie morgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-21172Die derzeit gültige Rechtsnorm für berufsbildende Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG wurde bereits ausführlich und kritisch behandelt. Dabei wurde sowohl auf die fehlende Verzichtsmöglichkeit bei der Steuerbefreiungsnorm als auch auf die geplante Gesetzesänderung zum eingegangen. Inzwischen ist die geplante Freistellung [i]Hättich/Renz, NWB direkt 34/2012 S. 897; Hörster, NWB direkt 45/2012 S. 1167von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer nicht mehr im Entwurf eines JStG 2013 enthalten. Nach einem Artikel des Handelsblatts vom hat das BMF – nach einem Aufstand der betroffenen Bildungsleistungsanbieter – den „perfiden Steuerentlastungsplan” zurückgezogen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Falschdarstellung der Gesetzeslage
Wendet man die derzeit [i]Vorsteuerabzug bereits bisher in den meisten Fällen ausgeschlossengültige Rechtslage zutreffend an, gibt es in vielen Fällen nach wie vor keinen Vorsteuerabzug, da die meisten Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch diverse Aufsatzverfasser wurde in der letzten Zeit jedoch ein anderer Eindruck erweckt. Ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass die derzeit gültige Steuerbefreiungsvorschrift § 4 Nr. 21 UStG zwingend anzuwenden ist, wenn die rechtlichen Voraussetzungen h...