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PiR Nr. 11 vom Seite 369

Börsennotiertes Unternehmen mit nur nach HGB gegebener Konzernierung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die börsennotierte (kapitalmarktorientierte) M AG hält nur an einer einzigen Gesellschaft, der T GmbH, eine Mehrheitsbeteiligung (60 %). Weitere Gesellschafter der T sind A bis D mit je 10 %. Nach dem Gesellschaftsvertrag der T ist für alle wesentlichen Entscheidungen, etwa die Bestellung von Geschäftsführern oder die Verabschiedung des Jahresbudgets, eine Mehrheit von 75 % erforderlich.

II. Fragestellung

Muss die M AG nach IAS-VO der EU und/oder §§ 290 ff. HGB einen Konzernabschluss aufstellen?

III. Lösungshinweise

1. Zusammenspiel von IAS-VO und HGB

Die M AG ist kapitalmarktorientiert und hat deshalb nach der IAS-VO der EU einen eventuellen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Zum Zusammenspiel mit dem nationalen Recht (HGB) gilt nach der EU-Kommission aber Folgendes :

  • „Da sich die IAS-Verordnung lediglich auf ‚konsolidierte Abschlüsse‘ bezieht, wird sie nur dann wirksam, wenn diese konsolidierten Abschlüsse von anderer Seite gefordert werden.”

  • Daher „bestimmt das nationale aus den Rechnungslegungsrichtlinien abgeleitete Recht, ob konsolidierte Abschlüsse erforderlich sind oder nicht.”

  • „Werden sie benötigt, so legen die (…) IAS (…) di...

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