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PiR Nr. 11 vom Seite 370

Vorführwagen

WP/StB Prof Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Der ökonomische Hintergrund

Vorführwagen sind als Verkaufsförderungsobjekt in der Automobilbranche sicherlich fast so alt wie diese selbst. Auch im Internetzeitalter will der potenzielle Käufer eines neuen Vehikels „körperlich” eine Beziehung zu dem Objekt der Begierde aufbauen. In der bilanzrechtlichen Perspektive stellen diese Gefährte einen Zwitter zwischen Anlage- und Um-laufvermögen dar. Sie sollen anders als die übrigen Fahrzeuge des Händlers nicht schnellstmöglich wieder in den Verkehr gebracht werden, sondern für eine gewisse Zeit – vielleicht sechs Monate – dem Unternehmen und seinen Kunden als Anschauungsmaterial dienen. Andererseits ist der Weiterverkauf von vornherein beabsichtigt, der Vorführwagen schlüpft dann wieder in das Gewand des „normalen” Verkaufsobjekts.

II. Anlage- oder Umlaufvermögen

Zur bilanziellen Abbildung nach HGB stellt sich primär die Frage nach der Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Die gültige Definition in § 247 Abs. 2 HGB hat sich unverändert nach Maßgabe des § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG 1937 erhalten und wird auch mangels eigenständiger Regeln für die steuerliche Gewinnermittlung herangezogen. Der Maßgeblichkeitsgedanke ist hier noch unverändert g...

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