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StuB 21/2012 S. 844

Standardisierte Einnahmen-Überschussrechnung nach § 60 Abs. 4 EStDV

Das NWB BAAAE-20489 die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StDÜV/StDAV vom (BStBl 2011 I S. 1063) im Internet unter www.elster.de bekannt gegeben.

Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische Übermittlung der Einnahmen-Überschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitte...