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BFH 19.4.2012 V R 31/11, StuB 21/2012 S. 847

Umsatzsteuer | Steuersatz für Leistungen der Podologen

Nach Abstimmung auf Bundesebene unterliegen die Leistungen der Podologen dem allgemeinen Steuersatz von 19 %. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG kommt nicht in Betracht. Zur Frage der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG für Leistungen der Podologen vgl. Kurzinformation der OFD Münster 018/2002 vom NWB QAAAE-16658 und Infomail vom .