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Gewerbesteuer | Kosten der Rekultivierung kein Bestandteil gewerbesteuerlich hinzuzurechnender Pachtzinsen
Ist mit der behördlichen Genehmigung zum Abbau eines Bodenschatzes durch den Grundstückspächter eine Verpflichtung zur Rekultivierung verbunden, sind die Zuführungen zur Rekultivierungsrückstellung nicht wirtschaftlicher Bestandteil der an den Grundstückseigentümer zu leistenden Pachtzinsen. Sie erhöhen deshalb nicht den nach § 8 Nr. 7 GewStG a. F. hinzuzurechnenden Betrag für geleistete Pachtzinsen (Bezug: § 8 Nr. 7 GewStG in der vor dem Erhebungszeitraum 2008 gültigen Fassung).
Nach § 8 Nr. 7 GewStG in der vor dem Erhebungszeitraum 2008 gültigen Fassung sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte „der Miet- und Pachtzinsen” für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, hinzuzurechnen, soweit die Miet- oder Pachtzinsen bei der Ermittlung...