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BFH 22.8.2012 X R 21/09, StuB 21/2012 S. 839

Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung des Betriebs in eine Kapitalgesellschaft

Dem Großen Senat des BFH wird die folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Darf eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 geltenden Fassung auch dann vorgenommen werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird (Bezug: § 7g EStG 2002; § 11 Abs. 2 FGO)?

Praxishinweise

(1) Der Urteilsfall betrifft das Streitjahr 2003 und damit die vor Ersetzung der Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag gültige Gesetzesfassung von § 7g EStG. Wurde ein Einzelunternehmen zum Buchwert in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, so konnte nach dem Urteil des I. Senats des NWB VAAAD-51313 (Kurzinfo StuB 2010 S. 713 ) nur eine im früheren Einzelunternehmen zu Recht gebildete Ansparrücklage von der Kapitalgesellschaft nach