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Währungserfolge aus konzerninternen Forderungen/Verbindlichkeiten
I. Sachverhalt
Die inländische Mutter MU gewährt der in lokaler Währung operierenden amerikanischen Tochter TU Ende 01 zum Erwerb eines Grundstücks ein langfristiges Darlehen von 1 Mio € bei einem Wechselkurs von 1 USD/1 €. Zum Bilanzstichtag 02 hat sich der Kurs des Dollars auf 1,1 USD/1,0 € verschlechtert, so dass TU in ihrer USD-Bilanz die Verbindlichkeit von 1 Mio € nicht mehr mit 1 Mio USD, sondern mit dem Stichtagswert von 1,1 Mio USD ausweist. In der GuV der TU ergibt sich aus der Währungsumrechnung ein Aufwand von 0,1 Mio USD. Im Jahresabschluss der MU ist bei unveränderter Forderung von 1 Mio € kein Ertrag entstanden.
II. Fragestellung
Ist der Aufwand aus der Währungsumrechnung für Zwecke des Konzernabschlusses der MU zu eliminieren?
III. Lösungshinweise
1. Kein Anwendungsfall von § 305 HGB
Nach § 305 Abs. 1 HGB sind Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen zu verrechnen. Die Vorschrift ist etwa auf die aus den Darlehensbeziehungen zwischen MU und TU entstehenden Zinsen anzuwenden, da den Zinserträgen der MU entsprechende Zinsaufwendungen der TU gegenüberstehen. Die...