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Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2013
Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die SvEV erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend anzusetzen und bindend (§ 8 Abs. 2 Sätze 6 und 7 EStG). Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum ergibt sich nach dem vorliegenden Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der SvEV eine geringfügige Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte. Danach kommen für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung:
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Amtliche Sachbezugswerte | 2013 | 2012 |
Für freie Verpflegung € monatlich | 224 € | 219 € |
Für freie Unterkunft €
monatlich | 216 € | 212 € |
Gesamtsachbezugswert | 440 € | 431 € |
Der monatliche Wert einer freien oder verbilligten Unterkunft beträgt in den alten und neuen Bundesländern für 2013 216 ? (2012: 212 ?). Ist der Unterkunftswert nach Lage des Einzelfalls unbillig, kann die Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, falls dieser geringer ist. Aus diesen monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich einheitlich für alle Arbeitnehmer in allen Bundesländern (und somit auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildenden) folg...