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Das Ende der Zillmerung von Abschlusskosten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3632Viele Lebens- und Rentenversicherungsverträge deutscher Versicherungsnehmer haben im Falle einer frühzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung nur einen geringen oder sogar keinen Rückkaufswert. Dazu führt die übliche Verrechnung der Abschlusskosten mit den in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit gezahlten Beiträgen (sog. Zillmerung). Nachdem diese Problematik immer häufiger Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften gewesen ist, entschied der NWB HAAAE-16006 und vom 17. 10. 2012 - IV ZR 202/10) jüngst über das Ende der Zillmerung von Abschlusskosten.
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Wirtschaftliche Benachteiligung der Versicherungsnehmer
Der [i]BGH und BVerfG lehnen Zillmerung abBGH hat bereits vor mehr als zehn Jahren festgestellt, dass die Berechnung des Zeitwerts für die Versicherungsnehmer häufig mangels entsprechender Transparenz nicht möglich ist und der wirtschaftliche Nachteil, welcher zulasten des Versicherungsnehmers bei einer frühzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung durch die Zillmerung entstehe, zumindest durch einen Mindes...