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NWB Nr. 45 vom Seite 3590

Das Jahressteuergesetz 2013 nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3606Gegenüber dem Regierungsentwurf hat es zahlreiche Änderungen (Ergänzungen, aber auch Streichungen) gegeben. Die wichtigsten vorgesehenen Rechtsänderungen sind:

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Einkommensteuergesetz:

  • [i]Geldbezüge von Reservisten und Frei- willigendienstleistendenDie an Reservisten der Bundeswehr gezahlten Bezüge bleiben vollständig steuerfrei. Zudem wird die Steuerfreiheit auch auf die Geldbezüge der Personen, die einen anderen freiwilligen zivilen Dienst leisten, ausgedehnt (§ 3 Nr. 5 Buchst. d und f EStG).

  • [i]Aus für das Gestaltungsmodell „Goldfinger”Bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b Abs. 2 EStG sollen für dem Progressionsvorbehalt unterliegende Gewinneinkünfte die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Umlaufvermögen nicht sofort zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden.

  • [i]Sozialrechtliche Verschonungsregelung gilt auch im SteuerrechtDurch eine Änderung des § 33a Abs. 1 EStG wird klargestellt, dass die im Sozialrecht geltende Verschonungsregelung auch im Steuerrecht Anwendung finden soll. Damit bleibt ein angemessenes Hausgrundstück i. S. von § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII außer Betracht, wenn der Unterhaltsempfänger das Hausgrundstück allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt, denen es nach seinem Tode weiter als Wohnung dienen soll.

Umsatzsteuergesetz:

  • [i]Verzicht auf die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen Wegen EU-rechtlicher Bedenken im Hinblick a...