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Grundstücksrecht | Nachweis über Zustimmung des Ehegatten zur Grundstücksübertragung
Als Ausnahme vom Grundsatz der selbständigen Vermögensverwaltung unter Eheleuten bestimmt § 1365 Abs. 1 BGB, dass in der Zugewinngemeinschaft ein Ehegatte zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen und zu einer darauf gerichteten Verpflichtung der Zustimmung des anderen bedarf. Auch wenn nicht nur Rechtsgeschäfte über die Veräußerung des Gesamtvermögens als solche, sondern auch Rechtsgeschäfte über einen einzelnen Vermögensgegenstand zustimmungsbedürftig sein können, wenn dieser das ganze oder nahezu gesamte Vermögen ausmacht, ist der gesetzgeberischen Wertung in § 1364 BGB zur grds. vorrangigen Verfügungsfreiheit jedes Ehegatten über sein Vermögen Rechnung zu tragen. Daraus folgt zugleich, dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt (und verpflichtet) ist, im Wege einer Zwischenverfügung gem....