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Gewerbesteuer | Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen bei Weitervermietung
Der 10. Senat des klargestellt, dass auch im Falle einer Weitervermietung die Miet- und Pachtzinsen hinzuzurechnen sind. Eine Weitervermietung sei insbesondere nicht als Überlassung von Rechten anzusehen. Entgegen der Auffassung des NWB IAAAE-04693) hält das FG Münster die Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen auch nicht für verfassungswidrig. Hierzu führte das Gericht weiter aus, dass die Benutzung eines Wirtschaftsguts im Betrieb des Mieters/Pächters als Tatbestandsvoraussetzung des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG nicht nur erfüllt sei, wenn das Wirtschaftsgut als solches unmittelbar selbst im Betrieb genutzt wird, sondern auch, wenn es aus betrieblichen Gründen wiederum an Dritte vermietet oder verpachtet wird. Auch im Falle der ...