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FG Hessen 08.10.2012 4 V 1661/11, NWB 45/2012 S. 3595

Körperschaftsteuer | Widerruf einer Kapitalertragsteuerbescheinigung

Wird die Kapitalertragsteuerbescheinigung von dem ausstellenden Kreditinstitut widerrufen, obliegt es gemäß dem grds. dem Steuerpflichtigen, die Erhebung der Kapitalertragsteuer anhand anderer Beweismittel nachzuweisen. Zwar habe die Antragstellerin bei Abgabe der Steuererklärungen eine Anrechnungsbescheinigung der Bank vorgelegt, was regelmäßig den Anscheinsbeweis für die Zahlung der anzurechnenden Kapitalertragsteuer [i]infoCenter „Kapitalertragsteuer” NWB GAAAA-88439 erbringe. Wenn jedoch die ausstellende Bank die Bescheinigung zurückfordere, weil wegen möglicher Einschaltung einer ausländischen Depotbank begründete Zweifel an dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer auf die geleisteten Zahlungen bestünden, könne laut Ansicht des Finanzgerichts die Bescheinigung keinen Nachweis mehr für die Entrichtu...