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Einkommensteuer | Konkretisierung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter
Das Wahlrecht zur Bildung einer Ansparrücklage gem. § 7g EStG kann nach der Rechtsprechung des NWB LAAAE-08765) grds. auch noch erstmals im Rechtsbehelfsverfahren ausgeübt werden. Allerdings wird die erstmalige Bildung einer Ansparrücklage im Einspruchsverfahren nur dann gestattet, wenn der gesetzliche Investitionszeitraum, der im Streitfall nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG 2006 zwei Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres, für das die Rücklage gebildet werden soll, umfasst, noch nicht abgelaufen ist ( NWB IAAAE-08095). Nach dem schließt das Gesetz es nicht aus, dass der Steuerpflichtige – jedenfalls im Rechtsbehelfsverfahren zur ersten Veranlagung – eingereichte Unterlagen durch weitere, bei der Abgabe der Steuererklärung bereit...