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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 1

Einzelunternehmen Roßberg/Blüher

Rücklagen (§ 6b EStG und RfE), Bilanzänderung und Bilanzberichtigung

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Falk van der Aar, Lugau

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Bearbeitungshinweise

  1. Die Aufgabe besteht aus zwei nicht miteinander verbundenen Teilen.

  2. Ermitteln Sie für die in den Sachverhalten angesprochenen Bilanzposten die zutreffenden Bilanzansätze zum sowie die Auswirkungen auf die Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres 2011. Eine Übertragung in eine Bilanz ist nicht erforderlich. Das Erstellen von Schlussbilanzen ist nicht ausgepunktet. Sofern im Sachverhalt nicht anders dargestellt, ist bei einer Teilwertangabe von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen. Gehen Sie bei Ihrer Lösung weiter davon aus, dass eventuell erforderliche Nachweise und Bescheinigungen im Zeitpunkt der Prüfung vorlagen. Gegebenenfalls erforderliche Anträge gelten als gestellt.

  3. Die Gewinnänderungen sind nach der GuV-Methode darzustellen. Notwendige Kapitalanpassungen sind nach der direkten Methode (GuV-Methode) vorzunehmen.

  4. Ihre Stellungnahmen sind durch einschlägige Rechtsgrundlagen kurz und erschöpfend zu begründen. Rechenwege sind nachvollziehbar darzustellen; es ist nach den allgemeinen Rundungsregeln auf volle Euro auf- oder abzurunden.

  5. Nicht angesprochene Bilanz...