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Steuerrecht | Dienstwagen – Mehrfache 1 %-Methode bei Privatnutzung mehrerer Firmenwagen
Nach dem FG des Saarlandes muss ein Geschäftsführer mehrfach einen geldwerten Vorteil nach der 1 %-Methode versteuern, wenn ihm mehrere Firmenwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen und er keine Fahrtenbücher führt.
[i]1 %-Methode ist fahrzeugbezogene RegelungBei der 1 %-Methode handelt es sich um eine fahrzeugbezogene Regelung und nicht um eine personenbezogene Bestimmung . Es ist daher unbeachtlich, dass der Geschäftsführer immer nur jeweils ein Fahrzeug privat nutzen kann und nicht mehrere gleichzeitig. Sobald also feststeht, dass der Geschäftsführer mehrere Fahrzeuge privat nutzen durfte, ist für jedes Fahrzeug ein geldwerter Vorteil in Höhe von 1 % des Bruttolistenpreises anzusetzen.
[i]Privatnutzung bei Geschäftsführern noch nicht geklärtDer BFH hat die Revision gegen das FG-Urteil zugelassen. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ...