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Einkommensteuer | Abzugsteuerpflicht bei Werbeleistungen eines ausländischen Motorsport-Rennteams
Nach dem erbringt eine ausländische Kapitalgesellschaft, die als Motorsport-Rennteam Rennwagen und Fahrer in einer internationalen Rennserie einsetzt, eine eigenständige sportliche Darbietung. Sie ist auf dieser Grundlage mit ihrer anteilig auf inländische Rennen entfallenden Vergütung für Werbeleistungen (auf den Helmen und Rennanzügen der Fahrer und auf den Rennwagen aufgebrachte Werbung) beschränkt steuerpflichtig, was wiederum eine Abzugsteuerpflicht für den Vergütungsschuldner auslöst.
Entscheidend für die beschränkte Steuerpflicht der Werbeeinkünfte (und damit die Abzugsteuerpflicht des Vergütungsschuldners nach § 50a Abs. 4, 5 EStG) der ausländischen Rennteam-Kapitalgesellschaft, die anteilig auf Autorennen in Deutschland entfielen, war, dass d...