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BMF 12.10.2012 IV C 6 – S 2142/11/10001 :003, NWB 44/2012 S. 3514

Einkommensteuer | Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung

Das die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StDÜV/StDAV vom (BStBl 2011 I S. 1063) im Internet unter www.elster.de bekannt gegeben. Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 € im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von [i]infoCenter „Einnahmen-Überschussrechnung” NWB JAAAB-14429 Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 €, sind bei Einzelu...