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BFH 19.09.2012 IV R 45/09, NWB 44/2012 S. 3514

Bilanzierung | Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr

Wegen der Ausgabe von Gutscheinen, die einen Anspruch auf Preisermäßigung von Frisör-Dienstleistungen im Folgejahr gewähren, sind nach dem im Ausgabejahr weder Verbindlichkeiten noch Rückstellungen zu bilanzieren.

Anmerkung:

Bereits mit Urteil vom - I R 35/78 (BStBl 1979 II S. 262) hatte der I. Senat des BFH entschieden, dass der Anspruch auf verbilligten Nachbezug von Rohstoffen, den Lieferanten solchen Kunden gewähren, die die Ausfuhr der aus diesen Rohstoffen hergestellten Waren nachweisen, jedenfalls solange nicht zu aktivieren, als der Kunde die Bezugsberechtigungsscheine beim Lieferanten noch nicht eingereicht und keine entsprechende Bestellung neuer Rohstoffe aufgegeben hat. Zu Recht hat der IV. Senat des BFH die Grundsätze dieser Entscheidung auch auf ...