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Die Massenentlassungsanzeige
Für [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-20509 Arbeitgeber, die Personal abbauen, ist in vielerlei Hinsicht ein äußerst sorgfältiges Vorgehen geboten, um die Wirksamkeit der Kündigung nicht zu gefährden. Der Arbeitgeber hat die Vorgaben sowohl des Kündigungsschutzgesetzes als auch ggf. von Sonderkündigungsschutzvorschriften, Tarifverträgen und eventuell der Verpflichtung zur Verhandlung über einen Interessenausgleich einzuhalten. Nicht zuletzt ist bei einer größeren Anzahl von Kündigungen auch das Verfahren für Massenentlassungen mit einer Vorabanzeige der geplanten Entlassungen bei der Agentur für Arbeit durchzuführen (§§ 17 ff. KSchG). Durch das NWB WAAAE-16455 wächst das Risiko für Arbeitgeber bei der Anzeige von Massenentlassungen. Was sollte der Arbeitgeber also besonders beachten?
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Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen – bisher
[i]VorabanzeigeGrds. ist bei Massenentlassungen eine Vorabanzeige der geplanten Entlassungen bei der Agentur für Arbeit durchzuführen (§§ 17 ff. KSchG). Die Anzeigepflicht ist von der Größe des Betriebs und der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer abhängig. Ist eine Massenentlassungsanzeige – vor Ausspruch der Kündigungen ...