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ELStAM – Das neue Verfahren beim Lohnsteuerabzug steht vor der Tür
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3526Zum 1. 1. 2013 startet das neue Verfahren der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren). Am hat das BMF daher den Entwurf des „Startschreibens zum ELStAM-Verfahren” veröffentlicht, in dem die Termine und Zeiträume [i]BMF-Schreiben, Entwurf vom 2. 10. 2012 NWB MAAAE-19743 im Zusammenhang mit der Verfahrenseinführung inhaltlich definiert und zeitlich festgelegt werden. Zusätzlich erhalten die Arbeitgeber Informationen, in welcher Form das alte Papier- und das neue ELStAM-Verfahren während der Einführung parallel nebeneinander gelten und wie sie sich bei Abweichungen zwischen den Daten im Lohnkonto und der ELStAM zu verhalten haben.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Einführung der ELStAM
[i]Nach erfolgreichem Umstieg durch Abruf der ELStAM grds. kein Papierverfahren mehrAb dem werden die ELStAM technisch zum Abruf durch die Arbeitgeber freigeschaltet und mit Wirkung für den übermittelt. Für die verpflichtende Einführung des ELStAM-Verfahrens ist als sog. Einführungszeitraum das Kalenderjahr 2013 vorgesehen. Demzufolge ist als spätester Zeitpunkt für die Einführung des ELStAM-Verfahrens beim Arbeitgeber der letzte Lohnzahlungszeitraum des Jahres 2013 festgelegt. Verlaufen der erstmalige Abruf und die erste Anwendung der...